AKTUELLE HINWEISE (Detailansicht)
Datum: | 27.12.2022 |
Autor: | Pressestelle |
Wohngeld ab 1. Januar 2023
Deutlich mehr Haushalte mit geringem Einkommen als bisher können ab 1. Januar 2023 vom neuen "Wohngeld-Plus" profitieren. Das „neue“ Wohngeld soll die Bürgerinnen und Bürger direkt und unmittelbar entlasten, besonders jetzt – mitten in der Energiekrise – soll das höhere Wohngeld durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente die gestiegenen Kosten abfedern. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte. Mieterinnen und Mieter erhalten das Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) und Eigentümerinnen und Eigentümer als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum.
Um Wohngeld erhalten zu können, muss ein Antrag bei der Wohngeldbehörde gestellt werden. Auf unserer Homepage erhalten Sie alle Antragsformulare sowie eine Auflistung von benötigten Unterlagen und ein Hinweisblatt zum Wohngeld.
Sie möchten mit einem Ansprechpartner telefonisch Kontakt aufnehmen? Bitte wählen Sie ihn entsprechend Ihres Nachnamens aus.
Ihr Ansprechpartner:
Für den Nachnamen von A bis C: Herr Reinhardt, Tel.: 06124 510-9569
Für den Nachnamen von D, L, N bis Q: Frau Göbel, Tel.: 06124 510-134
Für den Nachnamen von E bis G und V bis Z: Frau Stöß, Tel.: 06124 510-9641
Für den Nachnamen von H bis K: Frau Gröner, Tel.: 06124 510-617
Für den Nachnamen M: Frau Musciagna, Tel.: 06124 510-630
Für den Nachnamen R bis U: Herr Yoldas-Schäfer, Tel.: 06124 510-684
Sie möchten uns wegen des neuen Wohngeldes eine E-Mail schreiben? Dann gerne an:
wohngeld@rheingau-taunus.de
Weiterführende Informationen zum Wohngeld und dem neuen Wohngeld-Plus können außerdem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner-2023-artikel.html abgerufen werden. Auf der Seite befindet sich als eine erste Orientierung der Wohngeldrechner 2023.
Zum Jahresbeginn 2023 tritt ebenfalls das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft, das mit einer umfangreichen Reform des SGB II erwerbsfähigen und bedürftigen Menschen ein Grundeinkommen sichert. Über diesen Link erhalten Sie Infos und Anträge zum neuen Bürgergeld.
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