BAUEN
Sie haben vor zu bauen oder stecken bereits mitten in den Bauarbeiten? Dann ist die Untere Bauaufsicht für Sie zuständig.
Die Bauaufsicht ist eine den Landkreisen zugewiesene Aufgabe, die bei baulichen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen hat. Dies gilt auch, soweit eine präventive bauaufsichtliche Prüfung entfällt.
Sie finden auf den folgenden Seiten alles zu den Themen: Bearbeitung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen, allgemeine Bauberatung, Führung des Baulastenverzeichnisses, Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Wohnbauförderung und - im Sinne einer repressiven polizeilichen Tätigkeit - auch den Erlass von Baustopps, Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen und Ersatzvornamen.
Auch die Untere Denkmalschutzbehörde ist in der Bauaufsicht angegliedert. Ihre Aufgabe ist gesetzlich definiert und dient der Sicherung von Kulturdenkmälern, indem die notwendigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege erteilt werden. Zum besseren Informationsaustausch zwischen Entwurfsverfassern und Bauaufsicht ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ein Architektenbeirat eingerichtet worden. Der gesetzlich vorgesehene Denkmalschutzbeirat berät die Untere Denkmalschutzbehörde bei Ihren Aufgaben.
Informationen zur Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (KWB) finden Sie auf deren Homepage.
Die Checklisten für Bauantragsunterlagen finden Sie unter Formulare/Publikationen.
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Kultur ist elementares Bindeglied

Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert auch 2022 seine vielfältige Kulturszene