Das zum 1. August 1993 in Kraft getretene neue Hessische Schulgesetz (zuletzt novelliert am 1. August 2005) umfaßt alle bis dahin gültig gewesenen Schulgesetze, die das allgemeine Schulwesen unmittelbar gestalten, angefangen vom Gesetz über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen über das Schulpflichtgesetz bis hin zum Gesetz über die Mitbestimmung durch Eltern in den Schulen.
Die neuen gesetzlichen Vorschriften verstärken aber auch die Möglichkeiten, an den Schulen "besondere Maßnahmen" zur Förderung jener Kinder einzurichten, die aus irgendwelchen Gründen eine pädagogische Unterstützung benötigen. Das beginnt mit der Einrichtung von Vorklassen und Sprachheilklassen einschließlich der Sprachheilambulanz an Grundschulen und endet an Betreuungsangeboten für Kinder in Grundschulen sowie beim muttersprachlichen Unterricht für ausländische Schülerinnen und Schüler.
Was die Schulorganisation betrifft, so ist der Rheingau-Taunus-Kreis für die Erstellung und Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes verantwortlich, auf dessen Grundlage die notwendigen Schulneu- und Erweiterungsbauten oder auch die Zusammenlegung von Schulgebäuden umgesetzt werden.