Corona-Veranstaltungen
Seit den Lockerungen der Hessischen Landesregierung sind Veranstaltungen und Feierlichkeiten wieder möglich. Die Bundesregierung setzt auf ein hohes Maß an eigenverantwortlichem Handeln innerhalb der Bevölkerung und hat dies in der Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus verschriftlicht.
Die aktuelle Fassung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung finden Sie auf der Homepage der Hessischen Landesregierung unter der Überschrift „Rechtliche Grundlagen".
Je nach Veranstaltung und Voraussetzung ist es sinnvoll, ein Hygienekonzept für Ihre Veranstaltung auszuarbeiten. Die Gesundheitsverwaltung empfiehlt dies ausdrücklich.
Bitte erstellen Sie Ihr Konzept in Anlehnung an den Leitfaden des Gesundheitsamts (PDF).
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Veranstaltungs-Team gerne auch unter der folgenden E-Mail-Adresse zur Verfügung: veranstaltungen.gesundheitsamt@rheingau-taunus.de.
Neue Corona-Regeln in Hessen ab 29. April 2022
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