INFOS FÜR BETREIBER VON TEST-STATIONEN
Kontakt und Informationen für Betreiber von Schnelltest-Stationen:
Zur Vermeidung der Verbreitung möglicher Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Leistungserbringer im Rheingau-Taunus-Kreis beauftragt werden, Testungen von asymptomatischen Personen nach §§ 4a und 4b TestV durchzuführen.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Beauftragung als Bürgerteststelle nach § 6 Abs. 1 an folgende E-Mail:
Kontakt E-Mail: Anmeldung-Schnelltestbetreiber@rheingau-taunus.de
Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Danke für Ihre Unterstützung!
Weitere Informationen und Merkblätter für Betreiber von Test-Stationen:
- Coronavirus Testverordnung - TestV (Inkrafttreten: 18. Dezember 2021)
- HMSI Informationsblatt Meldepflichten und Meldewege
- HMSI Informationsblatt zu den Anforderungen nach Medizinprodukte-Abgabeverordnung, Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Arbeitsschutz
- Über Anforderungen im Bereich Datenschutz informieren Sie sich bitte auf der Seite des Hessischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unter: datenschutz.hessen.de/datenschutz-bei-sars-cov-2-schnelltests
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Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert auch 2022 seine vielfältige Kulturszene