AKTUELLES
Erdbeben in der Türkei und Syrien - Visum für Deutschland
Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren für türkische Staatsangehörige abgestimmt. Dieses wird ausschließlich bei den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen (bzw. dem externen Dienstleister) in der Türkei beantragt. Die Ausländerbehörden in Deutschland sind hierbei nicht beteiligt. Auch für syrische Staatsangehörige konnten Erleichterungen für Visaverfahren erreicht werden.
Sie wollen ein Visum beantragen? Informationen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes: Erdbeben in der Türkei und Syrien - FAQ
Abgabe einer Verpflichtungserklärung für ein vereinfachtes Visumsverfahren für türkische Staatsangehörige in der Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises:
Türkische Staatsangehörige: Um ein Visum zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung in der Türkei. Für die Beantragung dieses vereinfachten Visums für türkische Staatsangehörige ist aber unter anderem die Vorlage einer Verpflichtungserklärung erforderlich, um nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland gesichert ist. Diese Verpflichtungserklärung muss von einem in Deutschland lebenden Angehörigen 1. oder 2. Grades (EhepartnerIn, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt auf einem amtlichen Vordruck in der Ausländerbehörde nach der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der in Deutschland lebenden Person und kann daher nicht als Vordruck zuvor ausgehändigt werden.
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich ein Dritter für alle Kosten aufzukommen, die durch den Aufenthalt des Besuchers in Deutschland entstehen, einschließlich der Kosten für Versorgung und Unterkunft sowie eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung.
Sofern hierfür die finanzielle Leistungsfähigkeit der in Deutschland lebenden Person besteht, bestätigt die Ausländerbehörde diese auf einem amtlichen Vordruck, welcher sodann bei der deutschen Auslandsvertretung im Ausland im Rahmen der Visumsbeantragung vorzulegen ist.
Diese Verpflichtungserklärung kann in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden. Diese ist bei Wohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis die Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist auch online möglich. Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Konkrete Anfragen diesbezüglich richten Sie bitte per E-Mail an service-abh@rheingau-taunus.de oder telefonisch unter 06124/510-594. Ein „Merkblatt für erleichterte Besuchsaufenthalte türkischer Staatsangehöriger infolge des Erdbebens“ sowie weitere erforderliche Vordrucke finden Sie auf unserem Formularserver.
Kontakt zur Ausländerbehörde
Kontakt per Telefon:
Aufgrund von hohem Arbeitsaufkommen muss der Fachdienst Ausländerbehörde, Personenstandswesen ab sofort die telefonische Erreichbarkeit einschränken.
Montag 8-12 Uhr und 13-15.30 Uhr (Telefon)
Dienstag 8-12 Uhr und 13-18 Uhr (Telefon)
Mittwoch 8-12 Uhr und 13-15.30 Uhr (Telefon)
Freitag 8-12 Uhr (Telefon)
Bitte sehen Sie daher dringend von Sachstandsanfragen ab, um die Bearbeitung nicht weiter zu verzögern.
Nutzen Sie vorrangig die Kontaktaufnahme per Email und nennen Sie stets Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihr Geburtsdatum.
Wenden Sie sich zum Thema „Beantragung eines Aufenthaltstitels“ direkt an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in.
Alle sonstigen Anfragen richten Sie bitte an auslaenderbehoerde@rheingau-taunus.de
Antragstellung per Email oder Post:
Bitte reichen Sie alle Anträge ausschließlich per Email oder Post ein (siehe I. Kontaktaufnahme weiter oben). Eine persönliche Antragstellung ohne Termin ist nicht mehr möglich.
Informieren Sie sich bitte zunächst auf der Seite Aufenthaltstitel, welche Formulare und Dokumente jeweils beizufügen sind und nutzen Sie hierzu die auf dem Formularserver gespeicherten Formulare der Ausländerbehörde.
Sollte Ihr Anliegen dort nicht abgebildet sein, schildern Sie dieses bitte vorrangig per Email (siehe I. Kontaktaufnahme weiter oben).
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Wenn Sie einen Termin erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:
- aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird beim Betreten der Kreisverwaltung um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten
- bitte benutzen Sie ausschließlich den Eingang 1 der Kreisverwaltung und melden sich zum Termin bei der Infotheke. Gehbehinderten Personen / RollstuhlfahrerInnen kann auf Nachfrage auch ein anderer Eingang ermöglicht werden.
- Zahlen Sie möglichst mit EC-Karte, um längere Laufwege zu vermeiden.
Stand: 02.12.2022
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