BRANDSCHUTZ

Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sind die Landkreise. Sie erfüllen ihre Aufgabe als Selbstverwaltungsangelegenheit. Hierbei unterscheidet man in zwei Arten des Brandschutzes.

Vorbeugender Brandschutz

  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn es brennt?
  • Wie verhalte ich mich, wenn es zu Unfällen durch elektronischen Strom, zu Verbrennungen oder Verätzungen gekommen ist?
  • Was ist zu tun, wenn es bei mir gebrannt hat?
  • Welche Rufnummer muss ich im Notfall wählen?

Diese und viele weitere Fragen zum vorbeugenden Brandschutz und zu Verhaltensregeln bei einem eventuellen Brand kommen immer wieder auf.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserem Formularserver.

Abwehrender Brandschutz

Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen, Einrichtungen und Anlagen des überörtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Kreisgebiet zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren zu planen und die bei Durchführung der Maßnahmen gegenüber den örtlichen Bedürfnissen anfallende Mehrkosten einschließlich Unterhaltungskosten mit Ausnahme der Personalkosten zu tragen.

Unsere Aufgaben:

  • Die Brandschutzerziehung zu planen und zu fördern
  • Alarmpläne und Einsatzpläne für die Gewährung nachbarlicher Hilfeleistung innerhalb und über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus aufzustellen und mit den benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen
  • Gemeinsame Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen
  • Eine ständig erreichbare und betriebsbereite Leitstelle (Zentrale Leitstelle) für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst einzurichten und zu betreiben
  • Bildung der technischen Einsatzleitung
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen aller Feuerwehren im Kreisgebiet


Was tun wenn´s brennt?

N O T R U F 112 

WERWer ruft an? (Name des Anrufers)
WOWo ist was passiert? (Stadt, Ortsteil, Straße, Hausnummer)
WASWas ist passiert? ( Feuer, Unfall, Menschenleben in Gefahr)
WIEVIELEWieviele Personen sind betroffen? (Verletzte, Gefährdete)
WARTENWarten auf Rückfragen!

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24.03.2023

Die Brummer aus Aarbergen

Wirtschaft

Rüdiger Schwenk züchtet auf seinem Hof in Kettenbach Erd-Hummeln und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz


24.03.2023

Landesehrenbrief an Dieter Helmut Ruß verliehen

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Landrat Frank Kilian hat den Hünstettener für sein Ehrenamt im Schulwesen ausgezeichnet


21.03.2023

Projekt Kita-Einstieg wird vom Rheingau-Taunus-Kreis weitergeführt

Jugendhilfe, Jugendförderung

Erfolgreicher Abschluss des Schulungskurses „Pädagogische Unterstützer und Unterstützerinnen“


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