HÖHENRETTUNGSGRUPPE
Die Höhenrettungsgruppe (HÖRG) Rheingau-Taunus besteht derzeit aus 16 Feuerwehrmännern von Freiwilligen Feuerwehren aus dem Kreis. Derzeit sind neun Angehörige der Höhenrettungsgruppe ausgebildete Höhenretter bzw. Ausbilder. Die restlichen Mitglieder der HÖRG werden voraussichtlich in diesem Jahr ihre Ausbildung beenden.
Angestrebtes Ziel ist es, aus jeder Stadt bzw. Gemeinde im Kreis einen Angehörigen für die HÖRG zu stellen. Die Angehörigen der HÖRG geben einen Teil der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in ihre örtliche Wehren weiter und unterstützen so die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßgaben zur Absturzsicherung für die Feuerwehren.
Aufgaben
Die Angehörigen der Höhenrettungsgruppe werden alarmiert, wenn die üblichen Rettungsmittel nicht - oder nur unter unverhältnismäßig hohem Risiko in den Einsatz gebracht werden können. Mögliche Aufgaben könnten also sein:
- Rettung und Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Höhen und Tiefen
- Sichern von Einsatzkräften und Personen in absturzgefährdeten Bereichen
- technische Hilfeleistungen und Bekämpfung von Bränden in Höhen und Tiefen
Vorausssetzungen
Die Angehörigen der Höhenrettungsgruppe müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Körperliche/geistige Eignung
- Truppführerausbildung
- Atemschutzgeräteträger und gültige Atemschutztauglichkeit (G26)
- Sprechfunkzeugnis
- Höhenretterausbildung und gültige Höhenrettertauglichkeit (G41)
- Nachweis über mindestens 72 Übungsstunden in der Höhenrettung pro Kalenderjahr
- Bereitschaft ihr Wissen an die Angehörigen der örtlichen Wehren weiterzugeben.
- Darüberhinaus ist die erweiterte Ausbildung im Bereich des Sanitätsdienstes erwünscht (z.B. Rettungssanitäter)
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