WAFFENRECHT

Die Untere Waffenbehörde im Landratsamt ist zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Waffenrecht haben oder eine Waffe besitzen wollen. Vor dem Erwerb von Waffen ist die Beantragung und Eintragung einer Erwerbsberechtigung in die Waffenbesitzkarte erforderlich. Hierbei wird unterschieden zwischen Kurzwaffen, Mehrladewaffen, Kurz- und Langwaffen für Jagdscheininhaber und Einzelladerlangwaffen für Sportschützen. Für das Führen von Schreckschuss-, Reiz- und/oder Signalwaffen ist ein so genannter „Kleiner Waffenschein“ erforderlich.

Bei der Beantragung eines solchen Karte sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffenrecht (WaffG)
  • je nach Art der Beantragung: Bedürfnisbschenigung des Vereines ggf. über regionalen Verband
  • Sachkundenachweis
  • gültiger Jagdschein oder bereits vorhandene Waffenbesitzkarte

Weitere Online-Dienste rund um den Waffenbesitz finden Sie unter:

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24.03.2023

Die Brummer aus Aarbergen

Wirtschaft

Rüdiger Schwenk züchtet auf seinem Hof in Kettenbach Erd-Hummeln und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz


24.03.2023

Landesehrenbrief an Dieter Helmut Ruß verliehen

Ehrungen

Landrat Frank Kilian hat den Hünstettener für sein Ehrenamt im Schulwesen ausgezeichnet


21.03.2023

Projekt Kita-Einstieg wird vom Rheingau-Taunus-Kreis weitergeführt

Jugendhilfe, Jugendförderung

Erfolgreicher Abschluss des Schulungskurses „Pädagogische Unterstützer und Unterstützerinnen“


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