HANDWERKERPARKAUSWEIS

Seit dem 15. September 2014 können Handwerksbetriebe mit Sitz im Rheingau-Taunus-Kreis den Regionalen Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain nutzen. Ermöglicht hatte dies die Zustimmung aller Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis und des Kreises selbst.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht es Handwerkern, an ihrem jeweiligen Einsatzort im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer, in verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Bereichen mit Parkscheibenpflicht und auf Bewohnerparkplätzen zu parken.

Wichtige Information

Der Handwerkerparkausweis ist vor allem ein zusätzliches Angebot für diejenigen, die häufig zu Einsatzorten in der gesamten Region unterwegs sind. Er hebt keine auf lokaler Ebene bestehenden Regelungen auf. Einzelgenehmigungen, die nur für das Gebiet der jeweils erteilenden Straßenverkehrsbehörde gelten, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und können weiterhin von den vorwiegend örtlich tätigen Betrieben in Anspruch genommen werden.

Der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain kann bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden bzw. Ordnungsämtern in den Städten und Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises beantragt werden.
Der Regionale Handwerkerausweis für die Region Frankfurt RheinMain wird von der ivm-Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement in Zusammenarbeit mit den Städten und Landkreisen in der Region Frankfurt RheinMain koordiniert.

Informationen zum Geltungsbereich, Antragsberechtigung, Gebühren, Berechtigung und zuständigen Ansprechpartnern vor Ort finden Sie auf der Homepage von ivm Rhein-Main.

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