ZULASSUNG AUF MINDERJÄHRIGE
Neben den "normalen" Zulassungsunterlagen (siehe jeweiliger Vorgang) benötigt der Antragsteller folgende Unterlagen:
- Einverständniserklärung mit den Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten sowie alle Ausweise ( Ausweis / Schwerbehindertenausweis der / des Minderjährigen und die Ausweispapiere der Erziehungsberechtigten).
- Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
- Wird ein anderer - beispielsweise ein Autohaus - mit der Abwicklung der Zulassung beauftragt, muss zusätzlich eine Vollmacht (mit Einverständniserklärung zur Kfz-Steuer- und Gebührenrückstandsüberprüfung) eines Elternteils vorgelegt werden.
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31.01.2023

Inklusion und Theaterspielen – kein Gegensatz!

„Inklusive Monatsgespräche“: Treffen mit dem Vorstand der Taunusbühne Bad Schwalbach / Barrierearmer Zugang zur Freilichtbühne Burg Hohenstein...
31.01.2023

Vollsperrung im Werkerbachtal (Kreisstraße K 625) wegen Böschungsrutsch

Die Kreisstraße K 625 zwischen der Wisperstraße/Kammerburg und dem Abzweig nach Wollmerschied ist wegen eines Hangrutsches gesperrt
26.01.2023

Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten auf den EAW-Wertstoffhöfen

Ab sofort kann dort auch mit allen gängigen Kreditkarten oder kontaktlos über Google Pay oder Apple Pay gezahlt werden.